Gutachten des Bundeskanzleramts zeigt glasklar auf: Völkerrechtsklage muss eingebracht werden!

14.05.07 - Druck der ausgeweiteten Temelin-Grenzblockaden zeigt Wirkung!

In dem heute veröffentlichten Gutachten des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes und des Völkerrechtsbüros wird glasklar aufgezeigt: Die Einbringung der Völkerrechtsklage vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) ist möglich.

Die Tschechische Republik kann zwar nicht gezwungen werden sich einem Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof zu unterwerfen, aber … "Sie hätte aber einen gewaltigen Erklärungsbedarf, warum sie sich nicht einem unabhängigen Schiedsgericht unterwerfen will!", so die Vertreter von atomstopp_oberoesterreich in einer ersten Reaktion.

Im Gutachten des Bundeskanzleramts wird die völkerrechtliche Verbindlichkeit des Melker Abkommens einmal mehr unterstrichen: "Dass sich tschechische Politiker in der Vergangenheit erdreistet haben, das in Frage zu stellen, hat für viel Unmut in Österreich gesorgt!", so atomstopp weiter.

"Dass die Tschechische Republik die mit Österreich paktierten Sicherheitsnachrüstungen nicht umgesetzt hat, ist seit der Veröffentlichung des Endberichts der international besetzten Expertenkommission unter Leitung von Univ.-Prof. Wolfgang Kromp im Oktober 2005 unbestritten! Gravierende Sicherheitsrisiken die hochenergetischen Leitungen auf der 28,8m-Bühne und die fehlende Qualifikation der Sicherheitsventile betreffend, sind immer noch nicht ausgeräumt!", so atomstopp weiter.

Zwtl.: Druck durch die Grenzblockaden wird noch weiter erhöht! Pressekonferenz am 16. Mai in Temelin!

"Unser Druck an den Grenzen hat Wirkung gezeigt! Wir fühlen uns in unserer Forderung nach einer Völkerrechtsklage durch das Gutachten des Bundeskanzleramts voll bestätigt!", sehen atomstopp und die Organisatoren der Grenzblockaden ein Etappenziel erreicht. "Wir werden unseren Druck nicht vermindern: Übermorgen werden wir in Tschechien vor dem AKW Temelin bekannt geben, wie viele Grenzen wir bei der nächsten Protestaktion blockieren werden!", so die Atomgegner weiter. "Die Bundesregierung muss unverzüglich dem Auftrag des Nationalrats vom 14. Dezember 2006 nachkommen und die Völkerrechtsklage gegen die Tschechische Republik einbringen!", so atomstopp abschließend.


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