atomstopp: UVP AKW Temelin - Bundeskanzler Faymann muss bei Jan Fischer Rechte der VerfahrensteilnehmerInnen einmahnen

23.08.09 - Treffen Bundeskanzler Faymann - tschech. Premierminister Jan Fischer am 24. August in Wien

"In Tschechien soll auf Basis eines Umweltverträglichkeitsgesetzes, das den Anforderungen der Europäischen Union widerspricht, das Atomkraftwerk Temelin ausgebaut werden! Bundeskanzler Faymann muss beim morgigen Arbeitstreffen mit seinem tschechischen Amtskollegen Jan Fischer klare Worte finden und die Rechte der österreichischen VerfahrensteilnehmerInnen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung zum Ausbau des AKW Temelin einmahnen!", so Roland Egger und Gabriele Schweiger, Sprecher von atomstopp_oberoesterreich.

Der UVP-Bescheid stellt derzeit nach dem tschechischen UVP-Gesetz keinen Bescheid im rechtlichen Sinne dar, sondern ist lediglich eine Stellungnahme für die nachfolgenden Verfahren. Die Baubehörde kann auch bei einem negativem UVP-Bescheid mit entsprechender Begründung eine Baugenehmigung erteilen. Eine gerichtliche Anfechtung des UVP-Bescheids ist nicht möglich. Und das widerspricht dem UVP-Recht der Europäischen Union!

"Der in der Regierung Faymann zuständige Umweltminister Berlakovich ist dennoch offenbar drauf und dran, die ÖsterreicherInnen zu Statisten einer billigen Farce werden zu lassen, wenn er die Beteiligung Österreichs an der UVP zum Ausbau des AKW Temelin "Ohne-Wenn-Und-Aber" in Aussicht stellt und nicht alles unternimmt, um die Rechte der österreichischen VerfahrensteilnehmerInnen umfassend zu wahren.", so Egger und Schweiger weiter.

"Eine Teilnahme Österreichs an der Umweltverträglichkeitsprüfung zum Ausbau des Atomkraftwerks Temelin ist unter diesen EU-widrigen Voraussetzungen nicht zu akzeptieren. Es würde bedeuten, dass sich Österreich auf EU-widrige Verhandlungen einlässt! Deshalb: Es liegt offenbar an Bundeskanzler Faymann die Rechte der ÖsterreicherInnen einzumahnen! Wir vertrauen darauf, dass Bundeskanzler Faymann morgen bei Premierminister Jan Fischer unmissverständlich auf eine rasche Reparatur des UVP-Gesetzes drängt! Bereits seit dem Jahr 2006 ist wegen des tschechischen UVP-Gesetzes ein Vertragsverletzungsverfahren bei der EU-Kommission anhängig. Tschechische PolitikerInnen hatten in der Vergangenheit keinen Zweifel gelassen: Lieber wird eine Strafe wegen des EU-widrigen UVP-Gesetzes in Kauf genommen, als den Ausbau des AKW Temelin zu verzögern! Dieses provokative Verhalten belastet bilaterale Beziehungen enorm und darf nicht weiter geduldet werden!", so Egger und Schweiger abschließend.

Weitere Informationen:
Roland Egger + 43 664 421 56 13
Gabriele Schweiger + 43 664 390 77 09
↑ Nach oben ↑